29.09
2024

Berechtigungen der Ausweisinhaber des 

Bundesinstitutes für lecker Bierchen


Berechtigungen der Ausweisinhaber
Als Ausweisinhaber des Bundesinstituts für lecker Bierchen stehen Ihnen folgende Berechtigungen zu:

  • Zugang zu Veranstaltungen 
     Ausweisinhaber erhalten Zugang zu exklusiven Veranstaltungen und Verkostungen. Sollten die Nachnamen der Ausweisinhaber zufällig mit N oder T anfangen ist eine Einzelbehandlung anzusetzen.

 

  • Teilnahme an Schulungen: 
     Sie haben das Recht, an speziellen Schulungsprogrammen und Workshops teilzunehmen, die auf die Förderung von Bierwissen und -kultur abzielen.

 

  • Prioritätszugang: 
     Sie genießen Prioritätzugang zu sämtlichen Biervorräten, insbesondere derer die einem Societymitglied zu eigen zu nennen sind.

 

  •  Bewirtungen:
    Eigner dieses Ausweises sind, bei vorzeigen des selbigen, entgegen jeglicher bestehender Regelungen, unverzüglich, ohne Widerrede, unmittelbar zu bewirten. In erster Linie muss ein Hopfenkaltgetränk gereicht werden, etwaige Zusatzbewirtungen in Form von Essen oder Shots wird sich positiv auf eine spätere Beurteilung auswirken

 

  • Datenschutz: 
     Ihre persönlichen Daten werden stehts geschützt. Ausweisinhaber haben das Recht auf körperlicher Unversehrtheit, ausgenommen ist Trunkenheit

 

 

 

 

 


 

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